Die Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 – seit Ende 2021 ist es ernst mit dem Hinweisgeber-System
Die große Unbekannte
Auf EU Ebene wurde die Richtlinie (EU) 2019/1937 bereits 2019 beschlossen und muss seit 17.12.2021 auch in Deutschland eingehalten werden – nur die Umsetzung in nationales Recht fehlt noch. Immer noch.
Die Richtlinie ist zum Schutz von Personen erlassen worden, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Das klingt immer noch sehr technisch – übersetzt bedeutet es:
Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten in der EU mussten bereits zum 17.12.2021 und Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigte müssen bis zum 17.12.2023 ein internes Meldesystem zur Meldung von Rechtsverstößen etablieren.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie umsetzen
Dabei ist der Dreh- und Angelpunkt die Einrichtung des internen Meldeweges. Wenn dieser gut und sicher steht, geht es an die wohlausgewogene Kommunikation. Und hier besteht die latente Gefahr des völligen Missverstehens und daraus folgendem Shit Storm. Als First Mover habe ich bereits 2011 einen entsprechenden Meldeweg eingerichtet und genau das geerntet.
Die Richtlinie fasst ein ausgesprochen wichtiges Thema an – ein Thema mit jeder Menge Sprengstoff!